1 Inhalt:
2 Erscheinungsbild und Technische Ausführung:
2.1 Fahrzeugabnahme.
2.2 Generelle Ausführung der Fahrzeuge.
2.3 Fahrerhaus.
2.4 Überrollbügel.
2.5 Pritsche.
2.6 Stossstangen.
2.7 Fahrzeugrahmen.
2.8 Felgen.
2.9 Fahrzeugbreite / Spurabstand.
2.10 Reifen.
2.11 Reifengröße.
2.12 Achsen.
2.13 Motor.
2.14 Getriebe.
2.15 Gewicht
2.16 Lenkeinschlag.
2.17 Gestaltung.
2.18 generell Verboten in allen Klassen.
2.19 Skizze zur Ausführung der Fahrzeuge.
3 Fahrzeugklassen:
3.1 Klasse S 1 – Baukastenfahrzeuge 4x4.
3.2 Klasse S 2 – 2 Achsfahrzeuge 4x4x2.
3.3 Klasse S 3 – 3 Achsfahrzeuge 6x6x2 + 6x6x4.
3.4 Klasse S 4 – 4 Achsfahrzeuge 8x8x4 + 8x8x6.
3.5 Klasse P 1 – Prototypen.
3.6 Klasse P2 – Super Prototypen.
3.7 Verboten in allen Klassen.
4 Parcours und Gelände.
4.1 Parcours.
4.2 Sektion.
4.3 Das EinzeLtor in einer Sektion.
4.4 Fahrzeitlimit.
4.5 Schluchten, Brücken, Wasserdurchfahrten.
5 Veranstaltungen:
5.1 Rennleitung.
5.2 Kommissare.
5.3 Sektionen / Sektionszustand.
5.4 Tordurchfahrt.
5.5 Manueller Eingriff / Umfallen des Fahrzeugs.
5.6 Strafpunkte.
5.7 Sonstiges.
5.8 Meisterschaften und Punktevergabe.
5.9 Fehlerpunktefaktor.
5.10 Haftungsausschluss.
5.11 Startgebühr.
5.12 Europameisterschaften Durchführung.
5.13 Anhang.
5.14 Änderungsregister.
5.15 Versionsstand.
Die Nachfolgenden Punkte beschreiben die zulässige Ausführung der Fahrzeuge in Sachen Materialien, technischer Ausführung und Gestaltung. Bitte beachten Sie die teilweisen Ausnahmen je Klasse.
Jedes Fahrzeug sollte zu Saisonbeginn durch einen Berechtigten abgenommen und überprüft werden. Bei den Veranstaltungen sind Stichprobenartige Kontrollen möglich. Eine generelle Fahrzeugabnahme vor jeder Veranstaltung – Ausnahme ist die Europameisterschaft – ist nicht vorgeschrieben und im Ermessen des Veranstalters.
Ein teilnehmendes Fahrzeug muss mit einem LKW oder einem Fahrerhaus der Unimog-Klasse ausgestattet sein. Auch bei einem geschlossenen Fahrerhaus ist ein Überrollbügel Pflicht. Offene Fahrzeuge (wie z.B. Unimog ohne Dach) müssen einen Überrollbügel haben, der die normale Fahrerhauskontur nachbildet. Prototypen können Original-Prototypen nachempfunden sein. Zudem dürfen elektronische Bauteile in der Draufsicht nicht zu sehen sein. Es sollte auch seitlich so wenig Elektronik wie möglich sichtbar sein, um das Erscheinungsbild der LKW nicht abzuwerten.
Ausführungsmöglichkeiten in stabilen Kunststoffen, Metall, Holz, Lexan, Kohlefaser etc.
Ist kein Dach vorhanden, so ist ein Bügel zu bauen der die ursprüngliche Dachform nachempfindet. Die Mindestbreite des Fahrerhauses incl. Kotflügel sind 18 cm. Es muss eine Frontscheibe (oder Gitter, klappbare Ausführung erlaubt.) besitzen.
Seitenspiegel müssen an der üblichen Stelle angebracht sein. Eine klappbare Ausführung der Spiegel ist erlaubt. Die Größe der Seitenspiegel muss dem Original nachempfunden sein.
Wird die Karosserie aus Lexan gebaut muss eine Versteifung der Lexan Karosserie im unteren Bereich erfolgen. Das bedeutet, es muss ein Stütz Ramen unter die Lexan Karosserie gebaut werden, dass sie sich dieser weder seitlich noch von vorne eingedrückten lässt.
Die Vorderräder dürfen pro Seite 10mm über die Kotflügel überstehen.
Die Kotflügel dürfen bei Normalhaubern max. 15 % der Breite des Fahrerhauses (pro Seite) sein. (Messpunkt 1)
Die Kotflügel dürfen bei Langhaubern max. 30 % der Breite des Fahrerhauses (pro Seite) sein. Dies wird auf Höhe der Fahrzeugtüre gemessen (Messpunkt 1).
Bei Langhaubern darf der Kotflügel zusätzlich an der breitesten Stelle nicht mehr als 60% der Breite des Fahrerhauses (pro Seite) sein. (Messpunkt 2)
Generell sollte auf realistische Abmessungen des Fahrerhauses im Verhältnis zum Gesamtfahrzeug geachtet werden. Auf den beiden folgenden Skizzen wird angezeigt, wie eine Karosserie proportional gestaltet sein muss.
Normalhauber (Anschauungsbeispiele zum besseren Verständnis).
Langhauber (Anschauungsbeispiele zum besseren Verständnis).
In der Klasse Super Prototyp gelten anderer Regeln bezüglich Karosserie.
Jedes Fahrzeug (egal welcher Klasse) muss einen stabilen Überrollbügel unmittelbar hinter dem Fahrerhaus besitzen, der das Fahrzeuggewicht bei einem Überschlag tragen kann. Der Überrollbügel muss so angebracht sein, dass er die Führerhausrückwand überragt und seine vorgesehene Wirkung erfüllen kann, und das Fahrerhaus schützt. Der Beginn des Überrollbügels ist generell die Pritsche oder der Fahrzeugrahmen.
Der Überrollbügel ist generell so auszuführen, dass dieser auch als Tragegriff des Fahrzeugs benutzt werden kann. Dies erleichtert, wenn nötig das Anheben der Fahrzeuge für die Kommissare. (manueller Eingriff oder Überschläge)
Die Pritsche muss aus Stabilem Kunststoffe, Metall, Holz, Spritzschaumplatten, Karbon (keine nachgebenden Materialien wie z.B. Folie oder Lexan) gebaut sein. Der Grundaufbau der Pritsche aus Lexan ist generell verboten.
Die Pritsche muss rechteckig ausgeführt sein und sowohl auf der Fahrerhausseite als auch am Heck durchgängig die gleiche Breite aufweisen. Die Pritsche muss die Räder sowohl in der Breite als auch in der Länge komplett überdeckt. Die Ecken dürfen höchstens den Radius einer 20 €-Cent Münze aufweisen.
Der Abstand zwischen Pritsche und Fahrerhaus darf maximal 3 cm betragen.
Die Pirsche muss lackiert und darf nicht durchsichtig sein. Aufbauten für Werbung usw. dürfen auf der stabilen Pritschenplattform weiterhin aus Lexan ausgestaltet sein.
Der Heckaufbau / Pritsche muss zwingend in der Position und in der Höhe dem Original entsprechen. Hier gilt, dass der Abstand zwischen Reifenoberkante und Pritschenunterkante maximal 30% vom Reifendurchmesser betragen darf.
Beispiel:
Reifendurchmesser = 90mm -- > 27mm Abstand maximal
Reifendurchmesser = 100mm -- > 30mm Abstand maximal
Reifendurchmesser = 110mm -- > 33mm Abstand maximal
Zusammenfassung der zulässigen Pritschenaufbauten:
Als Material für die Stoßstange kann jegliches Stabiles Material in jeder Form (Rund, Eckig usw.) verwenden. (z.B. Stahl, Aluminium, Kunststoff, Holz)
Die Stoßstange muss über die komplette Fahrerhausbreite, (incl. Kotflügel) gehen und muss in der Breite mindestens 18cm breit sein. Zudem muss sie auf die gesamte Länge aus festem, nicht nachgebendem Material bestehen und die Funktion einer Stoßstange erfüllen.
Die Stoßstangenhöhe muss mindestens 6mm sein und die Stoßstange muss generell der vorderste Punkt am Fahrzeug sein.
Die Stoßstange muss am Fahrzeug wie folgt montiert sein:
Die Stoßstange muss in Bezug auf die Vorderkante des Reifens mindestens 5mm vorstehen und darf den Rundungen der Karosserie folgen.
Gestaltung der Stoßstange:
Der Fahrzeugrahmen muss aus Metall, Kunststoff, Holz - Wannenchassis, U-Profil- Leiterrahmen- Plattenbauweise ausgeführt sein.
Der Fahrzeugrahmen muss bei allen Klassen hinten bündig mit der Pritsche abschließen.
Kunststoff, Metall
Die Fahrzeugbreite muss in allen Klassen mindestens 18 cm betragen und wird außen an den Rädern gemessen.
Bei Fahrzeugen der S2 Klasse muss der Achsabstand zwischen Vorder- und Hinterachse mindestens 21 cm betragen.
Vollgummi, Hohlkammerreifen aus Gummi mit oder ohne Einlagen, rundum die gleiche Reifengröße. Mischbereifung ist achsweise erlaubt. Pro Fahrzeug sind bei Mischbereifung nur 2 Reifentypen erlaubt.
Während eines Laufes kann ein defekter Reifen durch einen gleichen Typ ersetzt werden.
Es sind Reifendurchmesser bis 110 mm sind erlaubt
Bei Einsatz von Portalachsen ist ein Reifendurchmesser bis 100 mm erlaubt
Erlaubt sind gesperrte und ungesperrte Achsen sowie Portalachsen jedoch ohne schaltbare Differentiale. Bei Prototypen sind schaltbare Differentiale erlaubt.
Selbstsperrende/automatisch sperrende Achsen sind in allen Klassen bis auf die Klasse Prototyp und Superprototyp nicht erlaubt.
Pro Fahrzeug ist ein Antriebsmotor, der alle Achsen antreibt, erlaubt. Es sind nur Elektromotoren mit Akkubetrieb zugelassen.
In der Klasse Prototyp P1 und Superprototyp P2 sind beliebig viele Motoren und Regler zugelassen
Generell sind Gangschaltgetriebe erlaubt. Ein Umschalten von Vorderrad zu Allradantrieb ist in allen Klassen bis auf die Klasse Prototyp und Superprototyp nicht erlaubt.
Es gibt kein Mindest- oder Maximalgewicht
Der Lenkeinschlag darf maximal 45° betragen, Knicklenkung bis 45°, parallellaufende Knick- und Achsschenkellenkung bis insgesamt 45°. Beim Einsatz von Doppelgelenken muss eine mechanische Lenkungsbegrenzung eingebaut sein.
In der Klasse Prototyp und Superprototyp darf der Lenkeinschlag die 45° überschreiten.
Jedem Fahrer sind die Lackierung und Gestaltung seines Fahrzeuges freigestellt. Kabinenausstattung, Auspuff, Feuerlöscher, Bergevorrichtungen, Beleuchtung, Soundmodule, Fahrerfiguren usw. sind sehr wünschenswert, jedoch nicht vorgeschrieben.
Die Stoßstange muss über die komplette Fahrerhausbreite (incl. Kotflügel) an vorderster Stelle des Fahrzeuges, wie bei einem Vorbild oder Originalfahrzeug angebracht sein. (mindesten 18cm