Bei jeder Veranstaltung sind von der RCTTE mindestens ein Rennleiter zu bestimmen. Dieser trifft die endgültige Entscheidung bei einer Differenz zwischen Fahrer und Kommissaren und bei der Fahrzeugabnahme.
Jede Sektion ist mit 2 Kommissaren zu besetzen. Kommissar 1 hat das Schreibbrett mit Wertungsblatt, Timer, oder Stoppuhr. Wenn verfügbar ist die Erfassung der Fehlerpunkte auch durch Software (App usw.) erlaubt und möglich. Der Kommissar 1 schreibt, überwacht die Zeit und achtet auf den Fahrablauf. Kommissar 2 ist ebenfalls in der Sektion. Kommissar 2 schaut auf die roten, Kommissar 1 auf die blauen Torstangen. Dies wird zwischen beiden Kommissaren abgesprochen. Ein Kommissar hat einen Klicker für die Fahrtrichtungswechsel und registrieren auch jeden Richtungswechsel. Das Wertungsblatt ist nach Beendigung der Sektion vom Fahrer zu prüfen und gegebenenfalls abzuzeichnen.
Die Entscheidungen der Kommissare sind bindend und werden nicht diskutiert. Bei einer Unstimmigkeit ist die Rennleitung einzuschalten, die eine endgültige und unwiderrufbare Entscheidung trifft. Bei internationalen Veranstaltungen sollen die Sektionen mit Kommissaren der teilnehmenden Länder besetzt sein.
Pro Durchgang ist von jedem Fahrer jede Sektion 1x zu fahren. Wie viele Durchgänge pro Veranstaltung gefahren werden, legt der Veranstalter fest. Der Veranstalter kann sogenannte „freie Sektionen“ fahren lassen. Dabei müssen die Tore nicht in der nummerierten Reihenfolge durchfahren werden – bis auf das Ein- und Ausgangstor. Bei freien Sektionen hat der Fahrer immer das nächste anzufahrende Tor anzugeben. Generell sind die Sektionslängen so zu wählen, dass die, wenn nötig gewählten Zeit Limits einhaltbar sind. Ist eine Sektion durch ein Fahrzeug verändert worden, so ist der Urzustand durch die Kommissare nur dann wiederherzustellen, wenn diese unbefahrbar ist.
Die Tore dürfen in Fahrtrichtung sowohl vor- als auch rückwärts durchfahren werden. Ein Tor gilt dann als gefahren, wenn die komplette 1. Achse (je nach Fahrtrichtung) durch die beiden Stangen eines Tors gefahren wurde und keine der Stangen gebrochen ist. Bricht man mit einer darauffolgenden Achse eine Stange gilt das Tor als Gefahren, wenn eine komplette Fahrzeugseite die Torlinie innerhalb der Torstangen – bei nicht mehr vorhandenen Stangen zählt der Fußpunkt – überquert hat. Am Fahrzeug verhakte Äste etc. werden als Teil des Fahrzeugs betrachtet. Ein Neuanfahren des Tors ist generell möglich. In diesem Fall gibt es nur die Strafpunkte für das Brechen der Stange.
Wir mit Fahrzeitlimit gefahren gilt das letzte Tor auch nach Ablauf der Zeit als gefahren, wenn das Fahrzeug bereits im Tor steht, wenn die Zeit abläuft. In diesem Fall darf das Tor zu Ende gefahren werden, auch wenn die Zeit abgelaufen ist.
je Fahrtrichtungswechsel |
3 Strafpunkte |
Torstange berühren (Stange wackelt) |
8 Strafpunkte |
Torstange brechen (Stange liegt) |
38 Strafpunkte |
Tor in falscher Richtung durchfahren |
40 Strafpunkte |
Tor mehrmals durchfahren |
40 Strafpunkte |
Manueller Eingriff |
60 Strafpunkte |
Umkippen des Fahrzeuges incl. Manueller Eingriff |
80 Strafpunkte |
jedes nicht gefahrene Tor (Bei Abbruch, Defekt oder Zeitüberschreitung) |
120 Strafpunkte |
Berühren oder überfahren der Sektionsbegrenzung |
160 Strafpunkte |
Der RCTTE hat das Ziel, in der näheren Zukunft Strukturen aufzubauen, um in Verbindung mit Mitgliedsvereinen jährlich regionale Landesmeisterschaften und mit den besten aus diesen Meisterschaften eine Landesmeisterschaft und wiederum mit den besten Landesmeistern eine Europameisterschaft durchzuführen. Die Veranstaltungsorte der Landes- und Europameisterschaft werden vom Vorstand festgelegt.
Punktvergabe für jede Einzelklasse Klasse pro Lauf:
1. |
Platz |
20 Punkte |
2. |
Platz |
17 Punkte |
3. |
Platz |
15 Punkte |
4. |
Platz |
14 Punkte |
5. |
Platz |
13 Punkte |
6. |
Platz |
12 Punkte |
7. |
Platz |
11 Punkte |
8.-16. |
Platz |
jeweils 1 Punkt weniger |
Ab 17. |
Platz |
jeweils 1 Punkt |
Eine Saison besteht normalerweise aus mindestens 10 Läufen auf verschiedenen Strecken. Pro Saison gibt es 2 Streichergebnisse, mit denen schlechte oder fehlende Läufe von der Gesamtwertung ausgeschlossen werden.
Um in die Wertung zu kommen, müssen mindestens 5 Läufe gefahren sein. Bei einer kleinen Anzahl von Läufen zum Gesamtergebnis (z.B. Europameisterschaft) kann der Veranstalter die Regelung zu den Streichergebnissen anpassen.
Start Bonuspunkte:
Je teilgenommenem Lauf gibt es einen Antrittsbonus von 3 Punkten je gefahrene Klasse. Diese Regelung belohnt diejenigen, die Regelmäßig an Veranstaltungen teilnehmen. In der Gesamtauswertung werden die Bonuspunkte dazugerechnet und bleiben auch für die Streichergebnisse erhalten.
Womöglich ab der Saison 2026 ist Länderabhängig geplant einen Faktor für die Fehlerpunktermittlung einzuführen. Eine Testphase der Faktorenregelung läuft aktuell. Der Grund hierfür ist, dass ein „Wettrüsten“ vermieden wird und auf lange Sicht wieder Fahrzeuge in mehr originalen Erscheinungsbildern gefahren werden. Zudem wird durch den Faktor die Chancengleichheit in allen Klassen deutlich erhöht.
Beschreibung:
Radstand |
wird Mitte Vorderrad zu Mitte Hinterrad gemessen. |
Spurbreite |
wird an der Vorderachse außen von Rad zu Rad auf Höhe der Mitte des Rades gemessen. |
|
wird an der breitesten Stelle des Fahrerhauses gemessen, ohne Kotflügel und Trittbretter. Für Prototypen gilt hier: Breite des Fahrerhauses + Breite der Stoßstange geteilt durch 2 |
Überhang nach vorne |
wird von Vorderkante Vorderreifen zum Vordersten Punkt Stoßstange, ohne Haken, Ösen und dergleichen. |
Sektion 1: 120 Punkte; Sektion 2: 200 Punkte; Sektion 3: 40 Punkte = 360 Gesamt * 0,86 Faktor = 309,6 Punkte = 310 Punkte
Sektion 1: 0 Punkte; Sektion 2: 0 Punkte; Sektion 3: 5 Punkte = 5 Gesamt * 0,86 Faktor = 4,3 Punkte = 4 Punkte
Sektion 1: 12 Punkte; Sektion 2: 10 Punkte; Sektion 3: 5 Punkte = 27 Gesamt * 0,86 Faktor = 23,2 Punkte = 23 Punkte
5.10.1. Haftungsausschluss
Jeder Teilnehmer nimmt an der Veranstaltung der IG RC Truck Trial Europa freiwillig und auf eigene Gefahr teil. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung entstehen, sowohl an Personen als auch an Sachen. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Schäden, die durch Unfälle, unsachgemäße Handhabung von RC-Fahrzeugen, Fehlverhalten von anderen Teilnehmern oder durch unvorhersehbare Ereignisse verursacht werden. Der Haftungsausschluss gilt auch für Schäden an meinem eigenen Fahrzeug sowie an Ausrüstungsgegenständen, die ich für die Veranstaltung verwende. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen. Zudem haftet der Veranstalter grundsätzlich nicht für Schäden an Sachwerten wie Fahrzeugen, Equipment oder anderen Wertgegenständen, die mitgeführt wurden.
5.10.2. Verantwortung und Aufklärung des Teilnehmers
Jeder Teilnehmer bestätigt, dass er über die Risiken und Gefahren der Veranstaltung vollständig aufgeklärt wurde und diese verstehe. Insbesondere ist er sich bewusst, dass die Teilnahme an der Veranstaltung potenziell zu körperlichen Verletzungen, Sachschäden oder Schäden an meinem Fahrzeug führen kann. Er versichere, dass er in der Lage ist, ein RC-Fahrzeug sicher zu bedienen, und wird während der Veranstaltung alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen und gesetzlichen Vorschriften einhalten.
5.10.3. Bild- und Tonaufnahmen
Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass während der Veranstaltung Foto-, Video- und/oder Tonaufnahmen von ihm gemacht werden, auf denen er möglicherweise abgebildet oder hörbar ist. Der Teilnehmer räume dem Veranstalter das unentgeltliche, zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht ein, diese Aufnahmen zu verwenden und zu veröffentlichen, ohne dass hierfür eine Entschädigung oder weitere Zustimmung erforderlich ist.
5.10.4. Fahrzeug und Ausrüstung
Mit der Teilnahme erklärt der Teilnehmer, dass sein RC-Fahrzeug sowie alle weiteren verwendeten Ausrüstungen den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen und für die Teilnahme an der Veranstaltung geeignet sind. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Fahrzeuge oder Ausrüstungen, die als unsicher oder nicht regelkonform betrachtet werden, von der Veranstaltung auszuschließen.
5.10.5. Vollständigkeit und Gültigkeit der Teilnahmebedingungen
Mit der Anmeldung zur Veranstaltung erklärt der Teilnehmer, dass er die vorstehenden Teilnahmebedingungen sowie den Haftungsausschluss in vollem Umfang gelesen, verstanden und akzeptiert habt. Sollte eine der Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
5.10.6. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt Landes Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung ist der Sitz des Veranstalters, soweit gesetzlich zulässig.
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, das Reglement/ den Haftungsausschluss zu lesen und zu Unterzeichnen. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Teilnehmer, dass das Regelwerk ohne einwende vollumfänglich akzeptiert wird. Es bestehen keine Zusatzversicherungen bei unseren Veranstaltungen. Jedem Teilnehmer ist eine Kopie des Unterschriebenen Dokuments auszuhändigen, wenn dies gewünscht wird. Die unterzeichneten Dokumente werden zentral in Papierform aufbewahrt.Dieses
Regelwerk gilt für alle IG's, Vereine oder Gemeinschaften, die ausgeschriebene Wettbewerbe des RCTTE veranstalten. Generell muss die Veranstaltungsdurchführung nach diesem Regelwerk mindestens 2 Wochen vor der Veranstaltung bei der RCTTE schriftlich angemeldet werden.
Jeder Teilnehmer hat pro Fahrzeug, mit dem er teilnimmt, eine Startgebühr zu entrichten. Bei der West DM beträgt die Startgebühr 5 € pro Fahrzeug und Startplatz, Jugendliche bis 14 Jahren sind frei. Die Startgebühr wird zwischen RCTT und Veranstalter geteilt.
Bei der Europameisterschaft beträgt die Startgebühr pro Fahrzeug 30€ und geht zu 100% an den Veranstalter. Auch Jugendliche sind bei EM-Teilnahme zahlungspflichtig. Als Jugendlicher gilt bei der Europameisterschaft wer maximal 16 Jahre alt ist. Ab 17 Jahre zählen diese zu Erwachsenen.
Dieses Regelwerk ist geistiges Eigentum der RCTTE und jegliche Übernahme oder Veränderung bedarf deren Zustimmung und Einverständnis.
Datum |
Änderungen/Neuerungen |
17.01.2025 |
Anpassung Haftungsausschluss
|
Stand: 01/2025