RC TRUCK TRIAL REGLEMENT 2025 RC TRUCK TRIAL REGLEMENT 2025

5.0 VERANSTALTUNGEN - RC TT REGLEMENT 2025

5.1 RENNLEITUNG

 

Bei jeder Veranstaltung sind von der RCTTE mindestens ein Rennleiter zu bestimmen. Dieser trifft die endgültige Entscheidung bei einer Differenz zwischen Fahrer und Kommissaren und bei der Fahrzeugabnahme.

 

5.2 KOMMISSARE

 

Jede Sektion ist mit 2 Kommissaren zu besetzen. Kommissar 1 hat das Schreibbrett mit Wertungsblatt, Timer, oder Stoppuhr. Wenn verfügbar ist die Erfassung der Fehlerpunkte auch durch Software (App usw.) erlaubt und möglich. Der Kommissar 1 schreibt, überwacht die Zeit und achtet auf den Fahrablauf. Kommissar 2 ist ebenfalls in der Sektion. Kommissar 2 schaut auf die roten, Kommissar 1 auf die blauen Torstangen. Dies wird zwischen beiden Kommissaren abgesprochen. Ein Kommissar hat einen Klicker für die Fahrtrichtungswechsel und registrieren auch jeden Richtungswechsel. Das Wertungsblatt ist nach Beendigung der Sektion vom Fahrer zu prüfen und gegebenenfalls abzuzeichnen.

Die Entscheidungen der Kommissare sind bindend und werden nicht diskutiert. Bei einer Unstimmigkeit ist die Rennleitung einzuschalten, die eine endgültige und unwiderrufbare Entscheidung trifft. Bei internationalen Veranstaltungen sollen die Sektionen mit Kommissaren der teilnehmenden Länder besetzt sein.

 

5.3 Sektionen / Sektionszustand

 

Pro Durchgang ist von jedem Fahrer jede Sektion 1x zu fahren. Wie viele Durchgänge pro Veranstaltung gefahren werden, legt der Veranstalter fest. Der Veranstalter kann sogenannte „freie Sektionen“ fahren lassen. Dabei müssen die Tore nicht in der nummerierten Reihenfolge durchfahren werden – bis auf das Ein- und Ausgangstor. Bei freien Sektionen hat der Fahrer immer das nächste anzufahrende Tor anzugeben. Generell sind die Sektionslängen so zu wählen, dass die, wenn nötig gewählten Zeit Limits einhaltbar sind. Ist eine Sektion durch ein Fahrzeug verändert worden, so ist der Urzustand durch die Kommissare nur dann wiederherzustellen, wenn diese unbefahrbar ist.

 

5.4 TORDURCHFAHRT

 

Die Tore dürfen in Fahrtrichtung sowohl vor- als auch rückwärts durchfahren werden. Ein Tor gilt dann als gefahren, wenn die komplette 1. Achse (je nach Fahrtrichtung) durch die beiden Stangen eines Tors gefahren wurde und keine der Stangen gebrochen ist. Bricht man mit einer darauffolgenden Achse eine Stange gilt das Tor als Gefahren, wenn eine komplette Fahrzeugseite die Torlinie innerhalb der Torstangen – bei nicht mehr vorhandenen Stangen zählt der Fußpunkt – überquert hat. Am Fahrzeug verhakte Äste etc. werden als Teil des Fahrzeugs betrachtet.  Ein Neuanfahren des Tors ist generell möglich. In diesem Fall gibt es nur die Strafpunkte für das Brechen der Stange.

 

Wir mit Fahrzeitlimit gefahren gilt das letzte Tor auch nach Ablauf der Zeit als gefahren, wenn das Fahrzeug bereits im Tor steht, wenn die Zeit abläuft. In diesem Fall darf das Tor zu Ende gefahren werden, auch wenn die Zeit abgelaufen ist. 

 

5.5 STRAFPUNKTE

 

je Fahrtrichtungswechsel

3 Strafpunkte

 

Torstange berühren (Stange wackelt)

8 Strafpunkte

 

Torstange brechen (Stange liegt)

38 Strafpunkte

 

Tor in falscher Richtung durchfahren

40 Strafpunkte

 

Tor mehrmals durchfahren

40 Strafpunkte

 

Manueller Eingriff

60 Strafpunkte

 

Umkippen des Fahrzeuges incl. Manueller Eingriff

80 Strafpunkte

 

jedes nicht gefahrene Tor

(Bei Abbruch, Defekt oder Zeitüberschreitung)

120 Strafpunkte

 

Berühren oder überfahren der Sektionsbegrenzung

160 Strafpunkte

 

5.7 SONSTIGES

 

  1. Ein Doppelstart ist erlaubt – mehrere Fahrer fahren mit einem Fahrzeug oder 1 Fahrer startet mit mehreren Fahrzeugen in unterschiedlichen Klassen
  2. Ein Training der gesteckten Sektionen vor einem Lauf ist verboten

 

5.8 MEISTERSCHAFTEN UND PUNKTEVERGABE

 

Der RCTTE hat das Ziel, in der näheren Zukunft Strukturen aufzubauen, um in Verbindung mit Mitgliedsvereinen jährlich regionale Landesmeisterschaften und mit den besten aus diesen Meisterschaften eine Landesmeisterschaft und wiederum mit den besten Landesmeistern eine Europameisterschaft durchzuführen. Die Veranstaltungsorte der Landes- und Europameisterschaft werden vom Vorstand festgelegt.

 

Punktvergabe für jede Einzelklasse Klasse pro Lauf:

1.

Platz

20 Punkte                

2.

Platz

17 Punkte                

3.

Platz

15 Punkte                

4.

Platz

14 Punkte

5.

Platz

13 Punkte

6.

Platz

12 Punkte

7.

Platz

11 Punkte

8.-16.

Platz

jeweils 1 Punkt weniger

Ab 17.

Platz

jeweils 1 Punkt

 

Eine Saison besteht normalerweise aus mindestens 10 Läufen auf verschiedenen Strecken. Pro Saison gibt es 2 Streichergebnisse, mit denen schlechte oder fehlende Läufe von der Gesamtwertung ausgeschlossen werden.

Um in die Wertung zu kommen, müssen mindestens 5 Läufe gefahren sein. Bei einer kleinen Anzahl von Läufen zum Gesamtergebnis (z.B. Europameisterschaft) kann der Veranstalter die Regelung zu den Streichergebnissen anpassen.

 

Start Bonuspunkte:

Je teilgenommenem Lauf gibt es einen Antrittsbonus von 3 Punkten je gefahrene Klasse. Diese Regelung belohnt diejenigen, die Regelmäßig an Veranstaltungen teilnehmen. In der Gesamtauswertung werden die Bonuspunkte dazugerechnet und bleiben auch für die Streichergebnisse erhalten.

 

5.9 FEHLERPUNKTEFAKTOR

 

Womöglich ab der Saison 2026 ist Länderabhängig geplant einen Faktor für die Fehlerpunktermittlung einzuführen. Eine Testphase der Faktorenregelung läuft aktuell. Der Grund hierfür ist, dass ein „Wettrüsten“ vermieden wird und auf lange Sicht wieder Fahrzeuge in mehr originalen Erscheinungsbildern gefahren werden. Zudem wird durch den Faktor die Chancengleichheit in allen Klassen deutlich erhöht.

 

Beschreibung:

  • Auswertungsschema/Ziel
    1. Die Auswertung ist in Anlehnung zum Original Truck Trail übernommen worden
    2. Die angewendete Formel steht hierfür im originalen Reglement der Europa Truck Trial wurde jedoch auf den RC Truck Trial angepasst.
    3. Ziel ist es eine originalgetreue Bauweise der Fahrzeuge zu erreichen ohne einen Nachteil bei den Läufen zu haben. Zudem soll es innerhalb einer Klasse wieder vergleichbarer sein/werden.

 

  • Ermittlung der Normwerte / des virtuellen Referenzfahrzeugs
    1. Zur Ermittlung der Normwerte werden alle Fahrzeuge aus allen Ländern Klassenbezogen in der Saison 2021 vermessen und die Ergebnisse weitergegeben (siehe hierzu nachfolgende Liste in Punkt Kriterien)
    2. Die Normwerte werden anschließend als Durchschnitt über alle übermittelten Werte ermittelt und fixiert. Hierzu fällt je Klasse jeweils das „größte“ sowie das „kleinste“ Maß je Kategorie heraus und es wird der Mittelwert gebildet, durch die Anzahl der Fahrzeuge geteilt und kaufmännisch aufgerundet.
    3. Die hieraus ermittelten Werte je Kriterium bilden das virtuelle Referenzfahrzeug ab.

 

  • Kriterienkatalog je Fahrzeugklasse Version1 (kann jedoch nach test noch angepasst werden):

Radstand

wird Mitte Vorderrad zu Mitte Hinterrad gemessen.

Spurbreite

wird an der Vorderachse außen von Rad zu Rad auf Höhe der Mitte des Rades gemessen.

  •  

wird an der breitesten Stelle des Fahrerhauses gemessen, ohne Kotflügel und Trittbretter. Für Prototypen gilt hier: Breite des Fahrerhauses + Breite der Stoßstange geteilt durch 2

Überhang nach vorne

wird von Vorderkante Vorderreifen zum Vordersten Punkt Stoßstange, ohne Haken, Ösen und dergleichen.

 

  • Faktorvergabe:
    1. Zu Beginn der Saison werden mit der Startnummer Vergabe und der technischen Abnahme alle Fahrzeuge vermessen und der individuelle Fahrzeugfaktor wird festgelegt.
    2. Den Rest der Saison behält das Fahrzeug - solange keine technischen Änderungen vorgenommen werden – den Faktor welcher bei der Laufauswertung für die Punkteermittlung gilt. Stichprobenartige Kontrollen werden durchgeführt.

 

  • Beschreibung und Handhabung der Fahrzeugfaktoren
    1. Nach dem Lauf werden die gefahrenen Gesamtpunkte aus allen Sektionen mit dem jeweils individuellen Fahrzeugfaktor multipliziert und kaufmännisch auf ganze Zahlen auf – bzw. abgerundet. Dies kann manuell, mittels Excelliste oder via APP geschehen.

 

  1. Beispiel 1:

Sektion 1: 120 Punkte; Sektion 2: 200 Punkte; Sektion 3: 40 Punkte = 360 Gesamt * 0,86 Faktor = 309,6 Punkte = 310 Punkte

 

  1. Beispiel 2:

Sektion 1: 0 Punkte; Sektion 2: 0 Punkte; Sektion 3: 5 Punkte = 5 Gesamt * 0,86 Faktor = 4,3 Punkte = 4 Punkte

 

  1. Beispiel 3:

Sektion 1: 12 Punkte; Sektion 2: 10 Punkte; Sektion 3: 5 Punkte = 27 Gesamt * 0,86 Faktor = 23,2 Punkte = 23 Punkte

 

 

5.10 HAFTUNGSAUSSCHLUSS

 

5.10.1. Haftungsausschluss

Jeder Teilnehmer nimmt an der Veranstaltung der IG RC Truck Trial Europa freiwillig und auf eigene Gefahr teil. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung entstehen, sowohl an Personen als auch an Sachen. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Schäden, die durch Unfälle, unsachgemäße Handhabung von RC-Fahrzeugen, Fehlverhalten von anderen Teilnehmern oder durch unvorhersehbare Ereignisse verursacht werden. Der Haftungsausschluss gilt auch für Schäden an meinem eigenen Fahrzeug sowie an Ausrüstungsgegenständen, die ich für die Veranstaltung verwende. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen. Zudem haftet der Veranstalter grundsätzlich nicht für Schäden an Sachwerten wie Fahrzeugen, Equipment oder anderen Wertgegenständen, die mitgeführt wurden.

 

5.10.2. Verantwortung und Aufklärung des Teilnehmers

Jeder Teilnehmer bestätigt, dass er über die Risiken und Gefahren der Veranstaltung vollständig aufgeklärt wurde und diese verstehe. Insbesondere ist er sich bewusst, dass die Teilnahme an der Veranstaltung potenziell zu körperlichen Verletzungen, Sachschäden oder Schäden an meinem Fahrzeug führen kann. Er versichere, dass er in der Lage ist, ein RC-Fahrzeug sicher zu bedienen, und wird während der Veranstaltung alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen und gesetzlichen Vorschriften einhalten.

 

5.10.3. Bild- und Tonaufnahmen

Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass während der Veranstaltung Foto-, Video- und/oder Tonaufnahmen von ihm gemacht werden, auf denen er möglicherweise abgebildet oder hörbar ist. Der Teilnehmer räume dem Veranstalter das unentgeltliche, zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht ein, diese Aufnahmen zu verwenden und zu veröffentlichen, ohne dass hierfür eine Entschädigung oder weitere Zustimmung erforderlich ist.

 

5.10.4. Fahrzeug und Ausrüstung

Mit der Teilnahme erklärt der Teilnehmer, dass sein RC-Fahrzeug sowie alle weiteren verwendeten Ausrüstungen den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen und für die Teilnahme an der Veranstaltung geeignet sind. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Fahrzeuge oder Ausrüstungen, die als unsicher oder nicht regelkonform betrachtet werden, von der Veranstaltung auszuschließen.

 

5.10.5. Vollständigkeit und Gültigkeit der Teilnahmebedingungen

Mit der Anmeldung zur Veranstaltung erklärt der Teilnehmer, dass er die vorstehenden Teilnahmebedingungen sowie den Haftungsausschluss in vollem Umfang gelesen, verstanden und akzeptiert habt. Sollte eine der Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

5.10.6. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt Landes Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung ist der Sitz des Veranstalters, soweit gesetzlich zulässig.

 

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, das Reglement/ den Haftungsausschluss zu lesen und zu Unterzeichnen. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Teilnehmer, dass das Regelwerk ohne einwende vollumfänglich akzeptiert wird. Es bestehen keine Zusatzversicherungen bei unseren Veranstaltungen. Jedem Teilnehmer ist eine Kopie des Unterschriebenen Dokuments auszuhändigen, wenn dies gewünscht wird. Die unterzeichneten Dokumente werden zentral in Papierform aufbewahrt.Dieses

 

Regelwerk gilt für alle IG's, Vereine oder Gemeinschaften, die ausgeschriebene Wettbewerbe des RCTTE veranstalten. Generell muss die Veranstaltungsdurchführung nach diesem Regelwerk mindestens 2 Wochen vor der Veranstaltung bei der RCTTE schriftlich angemeldet werden.

 

5.11 STARTGEBUEHR

 

Jeder Teilnehmer hat pro Fahrzeug, mit dem er teilnimmt, eine Startgebühr zu entrichten. Bei der West DM beträgt die Startgebühr 5 € pro Fahrzeug und Startplatz, Jugendliche bis 14 Jahren sind frei. Die Startgebühr wird zwischen RCTT und Veranstalter geteilt.

Bei der Europameisterschaft beträgt die Startgebühr pro Fahrzeug 30€ und geht zu 100% an den Veranstalter. Auch Jugendliche sind bei EM-Teilnahme zahlungspflichtig. Als Jugendlicher gilt bei der Europameisterschaft wer maximal 16 Jahre alt ist. Ab 17 Jahre zählen diese zu Erwachsenen.

 

5.12 EUROPAMEISTERSCHAFTEN DURCHFUEHRUNG

 

  1. Der Veranstalter legt bis Freitag 4 Sektionen fest, nummeriert diese und legt das Abgrenzungsband. Am Freitag zieht jedes Teilnehmerland (Deutschland, Österreich, Schweiz, Tschechien) eine Sektion. Die gezogene Sektion wird von Fahrern dieses Landes gesteckt (12 Tore) und während der kompletten EM mit Kommissaren betreut. Sollten nicht genug Fahrer eines Landes vorhanden sein, können andere Länder aushelfen. Bis Freitagabend müssen alle Sektionen fertig sein.
  2. Die Torstangen für die Europameisterschaften werden von der RCTTE bereitgestellt
  3. Die Auswertezettel werden einmal manuell erfasst und einmal per Computer. Wenn verfügbar ist die Erfassung der Fehlerpunkte auch durch Software (App usw.) erlaubt und möglich.
  4. Jede Klasse fährt pro Tag die gleichen 2 Sektionen. Es dürfen am nächsten Tag keine Sektionen nachgefahren werden.
  5. Die Startreihenfolge ist am 2. Tag umgekehrt von der des 1. Tages. Alle Klassen an Tag 1 von den 3 Erstplatzierten des Vorjahres eröffnet und an Tag 2 beendet.
  6. Bei zu vielen Teilnehmern ist der Veranstalter berechtigt die Mehrfachstarts zu reduzieren. Zuerst eine Klasse bei den 4-fach Startern streichen, danach bei den 3-fach Startern usw. Es sollten so viel wie möglich Fahrer am Start sein. Es dürfen keine Nennungen für Starter abgelehnt werden, weil zu viele Mehrfachstarter gemeldet sind. Der Mehrfachstarter kann selbst entscheiden, für welche Klasse er den Start zurückzieht
  7. Sonderwertungen:
  • Damenwertung: Hier gilt folgende Formel zur Ermittlung der Wertungspunkte: (Starter pro Klasse x 10) / Platzierung
  • Jugendwertung: Hier gilt folgende Formel zur Ermittlung der Wertungspunkte: (Starter pro Klasse x 10) / Platzierung
  • Sonstige Sonderwertungen: Hier gilt folgende Formel zur Ermittlung der Wertungspunkte: (Starter pro Klasse x 10) / Platzierung

 

5.13 ANHANG

 

Dieses Regelwerk ist geistiges Eigentum der RCTTE und jegliche Übernahme oder Veränderung bedarf deren Zustimmung und Einverständnis.

 

5.14 AENDERUNGSREGISTER

 

Datum

Änderungen/Neuerungen

17.01.2025

Anpassung Haftungsausschluss

 

 

5.15 VERSIONSSTAND

 

Stand: 01/2025

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