RC TRUCK TRIAL REGLEMENT 2025 RC TRUCK TRIAL REGLEMENT 2025

3.0 FAHRZEUGKLASSEN - RC TT REGLEMENT 2025

Die Wertung Erfolgt je Klasse

 

3.1 Klasse S1 – Baukastenfahrzeuge 4x4

 

Diese Klasse ist speziell für Einsteiger in den RC Truck Trial Sport gedacht. Es müssen auf dem freien Markt erhältliche Baukasten oder RTR-Modelle sein. (Die Mindestbreite beträgt wie bei allen anderen Klassen auch 18 cm) Die Karosserie muss entweder einem Pickup oder einem LKW nachempfunden sein und der Überrollbügel ist keine Plicht.

Erlaubte Änderungen sind bei allen Modellen der Motor, das Motorritzel und die Kugellager, auch Fernsteuerung, Regler, Servo, Akku sind frei wählbar.

Alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist untersagt. Diese Klasse ist noch in Entwicklung und kann bei Bedarf den Anforderungen (mehr erlaubte Änderungen) entsprechend angepasst werden, um die Chancengleichheit zu gewährleisten.

 

Folgende Modelle sind zugelassen:

  • MST CMX - Ausnahmeerlaubnis: Stahlkardanwellen
  • MST CFX - Ausnahmeerlaubnis: Stahlkardanwellen
  • Tamiya CC01 – Ausnahmeerlaubnis: Kürzen des Wannenchassis vorne, Unterfahrschutz aus Aluminium, kugelgelagerte Lenkung, Längslenker hinten inkl. Befestigung, Zusatzgetriebe, Reifer Durchmesser 96mm, Stoßdämpfer
  • Tamiya CC02
  • ECX Barrage Gen2 1.55

 

Achtung: Wer in der Klasse S1 startet sollte keine weiteren Klassen fahren da diese Klasse nur als Einstieg und für Einsteiger in unser Hobby betrachtet wird. Zudem ist die Klasse S1 keine Europameisterschaftsklasse und wird nur regional ausgefahren. Länderweise können sie Regeln für die S1 Klasse abweichen.

 

3.2 Klasse S2 – 2 Achsfahrzeuge 4x4x2

 

Fahrzeuge mit 2 Achsen, 1 gelenkt. Der Radabstand vor der Vorderachse zur Hinterachse mindestens 21 cm betragen.

 

3.3 Klasse S3 – 3 Achsfahrzeuge 6x6x2 + 6x6x4

 

6x6x4 bedeutet, dass sich die 2 gelenkten Achsen in Folge befinden.

 

3.4 Klasse S4 – 4 Achsfahrzeuge 8x8x4 + 8x8x6

 

8x8x4 bedeutet, dass sich die 2 gelenkten Achsen in Folge befinden, 8x8x6 bedeutet, dass sich die 3 gelenkten Achsen in Folge befinden.

 

3.5 Klasse P1 – Prototypen

 

Prototypen sind Fahrzeuge, die mindestens eine der folgenden Funktionen eingebaut haben:

  • freistehende Räder an den Hinterachsen (der Rahmen muss hinter dem letzten Hinterrad enden)
  • Schaltbare Achs- oder Zwischendifferentialsperren
  • Liftachsen
  • Lenkradeinschlag mit mehr als 45°
  • Allradlenkung, Niveauregulierung
  • Stoßstange muss nicht über die komplette Fahrzeugbreite gehen aber mindestens 18cm breit sein.
  • Die Stoßstange muss aus festem nicht nachgebendem Material bestehen.
  • Unterschiedlich schaltbare Drehzahlen an Vorder- und Hinterachse
  • Mehrere Antriebsmotoren, die nicht eine gemeinsame Welle antreiben
  • Technische Einrichtungen die nicht unter Punkt 2.2 aufgeführt sind
  • Für Prototypen mit Mittelfahrerhaus (Fahrer sitzt mittig Zwischen der 1. und 2. Achse. +/- 10% vom Radstand 1. zu 2. Achse) gelten zusätzlich folgende Ausnahmen/Bestimmungen zu den generellen Punkten unter Klasse P1/ Punkt 2.2
    • Vorderräder dürfen zusätzlich freistehen.
    • Bei Freistehenden Vorderrädern muss die Stoßstange vorne nur mindestens Rahmenbreite aufweisen, und nicht tragendes Teil des Rahmens sein. Und an der Vordersten Stelle des Fahrzeuges montiert sein.
    • Bei Freistehenden Vorderrädern ist die Fahrerhausbreite incl. Kotflügel oder Trittbretter mind. 18cm auf Fahrerhauslänge und am üblichen Platz zu verbauen.

 

3.6 Klasse P2 – Prototypen

 

Ab dem Jahr 2024 wurde eine neue Fahrzeugklasse gegründet. Die Superprototypen Klasse dient als Ergänzung zum Fahrzeugportfolio und soll den Fahrzeugerbauern die maximale technische Fahrzeug Entwicklung ermöglichen. Es gibt in dieser Klasse nur 3 Vorschiften:

  • Mindestfahrzeugbreite 180mm.
  • Proportionale Kabinengröße – Mindestbreite 120mm, Mindestlänge 80mm und Mindesthöhe 110mm des Fahrerhauses in Quadratischer oder Rechteckiger Ausführung.
  • Das Fahrzeug muss keinem realen Fahrzeug ähneln soll aber dennoch in der Form einem LKW-Fahrerhaus nachempfunden sein. Ein Nachbau von originalen Prototypen ist zudem erlaubt.

Hier noch eine Übersicht was gegenüber den anderen Klassen zugelassen ist:

  • Keine Kotflügel Pflicht
  • Keine Stoßstange Pflicht
  • Beliebig viele Achsen
  • Beliebig viele Motoren und Regler
  • Beliebiger Achsabstand
  • Beliebiger Lenkeinschlag
  • Beliebige Differenzialsperren
  • Beliebige Länge des Fahrzeugs
  • Rund um alles ist erlaubt bis auf die 3 Punkte oben.

 

Als Zusatzanforderung gilt für die Superprototypenklasse P2 folgendes:

Im Parcours gibt es für die Superprototypen 2 Zusatztore, die nur von den Superprototypen zusätzlich gefahren werden müssen. Diese müssen in der regulären Fahrzeit mitgefahren werden. Somit haben die Superprototypen 14 Tore je Sektion.

 

3.7 Verboten in allen Klassen

 

  • Elektrisch oder mechanisch betriebene Auf- und Umstellhilfen
  • Elektrisch oder mechanisch betriebene variable Fahrzeuglänge, Fahrzeugbreite, Achsabstand oder Spurbreite
  • Achsabstand oder Spurbreite kleiner als Vorgabe
  • Ketten-, Halbketten- und Spezialnutzfahrzeuge
  • Generelle Abweichungen zu Punkt 2 (Bitte zusätzliche Vorgaben je Klasse beachten)

 

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